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   BVerwG, 20.03.1981 - 6 B 8.81   

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https://dejure.org/1981,5517
BVerwG, 20.03.1981 - 6 B 8.81 (https://dejure.org/1981,5517)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.1981 - 6 B 8.81 (https://dejure.org/1981,5517)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 1981 - 6 B 8.81 (https://dejure.org/1981,5517)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1981 - 6 B 8.81
    Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nur gegeben, wenn die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der-Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und sich in dem erstrebten Revisionsverfahren stellen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67

    Zeugen Jehovas

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1981 - 6 B 8.81
    Denn, ob eine bestimmte, an sich statthafte Verwaltungsmaßnahme bei Beachtung dieses Grundsatzes, dessen Verfassungsrang und damit seine Beachtlichkeit im Rahmen jeglichen Verwaltungshandelns nicht zweifelhaft ist (BVerfGE 23, 127 [BVerfG 05.03.1968 - 1 BvR 579/67]; 26, 228 [BVerfG 19.06.1969 - 1 BvR 353/67][239]), rechtswidrig ist, weil das gewählte Mittel in keinem vertretbaren Verhältnis zu dem mit ihm verfolgten Zweck steht, kann jeweils nur nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt werden.
  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1981 - 6 B 8.81
    Denn, ob eine bestimmte, an sich statthafte Verwaltungsmaßnahme bei Beachtung dieses Grundsatzes, dessen Verfassungsrang und damit seine Beachtlichkeit im Rahmen jeglichen Verwaltungshandelns nicht zweifelhaft ist (BVerfGE 23, 127 [BVerfG 05.03.1968 - 1 BvR 579/67]; 26, 228 [BVerfG 19.06.1969 - 1 BvR 353/67][239]), rechtswidrig ist, weil das gewählte Mittel in keinem vertretbaren Verhältnis zu dem mit ihm verfolgten Zweck steht, kann jeweils nur nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt werden.
  • BVerfG, 19.06.1969 - 1 BvR 353/67

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Genehmigung nach § 9

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1981 - 6 B 8.81
    Denn, ob eine bestimmte, an sich statthafte Verwaltungsmaßnahme bei Beachtung dieses Grundsatzes, dessen Verfassungsrang und damit seine Beachtlichkeit im Rahmen jeglichen Verwaltungshandelns nicht zweifelhaft ist (BVerfGE 23, 127 [BVerfG 05.03.1968 - 1 BvR 579/67]; 26, 228 [BVerfG 19.06.1969 - 1 BvR 353/67][239]), rechtswidrig ist, weil das gewählte Mittel in keinem vertretbaren Verhältnis zu dem mit ihm verfolgten Zweck steht, kann jeweils nur nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt werden.
  • BVerwG, 15.12.1980 - 6 B 136.80

    Bestimmung der Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1981 - 6 B 8.81
    Die von den Gegebenheiten des Einzelfalles abhängige Beantwortung einer Frage kann aber einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung verleihen (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 125] und vom 15. Dezember 1980 - BVerwG 6 B 136.80 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1981 - 6 B 8.81
    Die von den Gegebenheiten des Einzelfalles abhängige Beantwortung einer Frage kann aber einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung verleihen (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 125] und vom 15. Dezember 1980 - BVerwG 6 B 136.80 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1981 - 6 B 8.81
    Die von den Gegebenheiten des Einzelfalles abhängige Beantwortung einer Frage kann aber einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung verleihen (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 125] und vom 15. Dezember 1980 - BVerwG 6 B 136.80 - mit weiteren Nachweisen).
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