Rechtsprechung
BVerwG, 20.03.1981 - 6 B 8.81 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 21.06.1977 - X VG 1129/77
- OVG Hamburg, 14.05.1980 - Bf II 90/77
- BVerwG, 20.03.1981 - 6 B 8.81
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 20.03.1981 - 6 B 8.81
Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nur gegeben, wenn die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der-Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und sich in dem erstrebten Revisionsverfahren stellen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]). - BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67
Zeugen Jehovas
Auszug aus BVerwG, 20.03.1981 - 6 B 8.81
Denn, ob eine bestimmte, an sich statthafte Verwaltungsmaßnahme bei Beachtung dieses Grundsatzes, dessen Verfassungsrang und damit seine Beachtlichkeit im Rahmen jeglichen Verwaltungshandelns nicht zweifelhaft ist (BVerfGE 23, 127 [BVerfG 05.03.1968 - 1 BvR 579/67]; 26, 228 [BVerfG 19.06.1969 - 1 BvR 353/67][239]), rechtswidrig ist, weil das gewählte Mittel in keinem vertretbaren Verhältnis zu dem mit ihm verfolgten Zweck steht, kann jeweils nur nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt werden. - BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64
Sorsum
Auszug aus BVerwG, 20.03.1981 - 6 B 8.81
Denn, ob eine bestimmte, an sich statthafte Verwaltungsmaßnahme bei Beachtung dieses Grundsatzes, dessen Verfassungsrang und damit seine Beachtlichkeit im Rahmen jeglichen Verwaltungshandelns nicht zweifelhaft ist (BVerfGE 23, 127 [BVerfG 05.03.1968 - 1 BvR 579/67]; 26, 228 [BVerfG 19.06.1969 - 1 BvR 353/67][239]), rechtswidrig ist, weil das gewählte Mittel in keinem vertretbaren Verhältnis zu dem mit ihm verfolgten Zweck steht, kann jeweils nur nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt werden.
- BVerfG, 19.06.1969 - 1 BvR 353/67
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Genehmigung nach § 9 …
Auszug aus BVerwG, 20.03.1981 - 6 B 8.81
Denn, ob eine bestimmte, an sich statthafte Verwaltungsmaßnahme bei Beachtung dieses Grundsatzes, dessen Verfassungsrang und damit seine Beachtlichkeit im Rahmen jeglichen Verwaltungshandelns nicht zweifelhaft ist (BVerfGE 23, 127 [BVerfG 05.03.1968 - 1 BvR 579/67]; 26, 228 [BVerfG 19.06.1969 - 1 BvR 353/67][239]), rechtswidrig ist, weil das gewählte Mittel in keinem vertretbaren Verhältnis zu dem mit ihm verfolgten Zweck steht, kann jeweils nur nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt werden. - BVerwG, 15.12.1980 - 6 B 136.80
Bestimmung der Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer …
Auszug aus BVerwG, 20.03.1981 - 6 B 8.81
Die von den Gegebenheiten des Einzelfalles abhängige Beantwortung einer Frage kann aber einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung verleihen (ständige Rechtsprechung;… vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 125] und vom 15. Dezember 1980 - BVerwG 6 B 136.80 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 20.03.1981 - 6 B 8.81
Die von den Gegebenheiten des Einzelfalles abhängige Beantwortung einer Frage kann aber einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung verleihen (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 125] und vom 15. Dezember 1980 - BVerwG 6 B 136.80 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung …
Auszug aus BVerwG, 20.03.1981 - 6 B 8.81
Die von den Gegebenheiten des Einzelfalles abhängige Beantwortung einer Frage kann aber einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung verleihen (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 125] und vom 15. Dezember 1980 - BVerwG 6 B 136.80 - mit weiteren Nachweisen).